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Amtsgericht
Der monatelange Prozess gegen den Angeklagten (Name Bräutigam einsetzen) vor der Strafkammer des Amtsgerichts fand heute sein langersehntes Ende.
Wie bekannt, hatte sich der Angeklagte im Laufe der Zeit zu einer ganzen Reihe von schwersten Delikten gegen eine gewisses Fräulein (Braut) hinreissen lassen. Er stach ihr in die Augen, durchbohrte sie mit Blicken und bestach sie mit seinem Charme (schwere Körperverletzung).
Das Opfer entbrannte daraufhin in Liebe zum Angeklagten (besonders schwere Brandstiftung).
Der Angeklagte seinerseits schloss sie in sein Herz (Freiheitsberaubung) und stahl das ihrige (Einbruchdiebstahl).
Später presste er ihr mit freundlichen Blicken ein Geständnis ab (Erpressung) und versprach ihr ernsthaft den Himmel auf Erden (Betrug durch vorsätzliche Täuschung).
Das hilflose Opfer war ständig den Liebesschwüren des Täters ausgesetzt (Aussetzung).
Häufig drang der Angeklagte listig in die Wohnung des Opfers ein (Hausfriedensbruch) und brachte sie schließlich in das eigene Haus um sie ganz für sich zu haben (Menschenraub).
Allerdings war der Angeklagte (Bräutigam) in vollem Umfang geständig und hatte sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen. Da ausserdem das Opfer (Braut) unverhohlene Freude über die sie betreffenden Handlungen zeigte, sind heute beide verurteilt worden, lebenslänglich durch Ringe aneinandergekettet zu sein.
Das Urteil ist bereits vollstreckt !
