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Die Festordnung
§ 1. Das Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl auf weniger als einen gesunken ist.
§ 2. Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und leidlich gekämmten Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen.
§ 3. Jeder hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen; drängeln und schubsen ist verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch.
§ 4. Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken, als sie mit Gewalt hinunterkriegen können.
§ 5. Wer an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist, läßt sich langsam unter den Tisch gleiten.
§ 6. Keiner soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leertrinken, denn es wird weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine Strichliste geführt.
§ 7. Verboten ist es, etwas übel zu nehmen oder sang- und klanglos zu verschwinden.
§ 8. Zum mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die keine Singstimme haben; Personen mit Stimmbruch bilden einen eigenen Chor.
§ 9. Eventuell auftretende Brände sind zu Hause zu löschen.
§ 10. Alle Kater und Affen sind mit nach Hause zu nehmen.
