Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.
Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.
Von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
Von 15:00 Uhr – 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef’s statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.
Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
Der Wahlspruch lautet: ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!
Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Fuer den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen einleiten können. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spass.
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