Kennt Ihr die verrücktesten Gesetze, Abkürzung und Wortungetüme aus deutschen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften? Viel Spaß beim Lesen:
- Dienstunfähig durch Tod: „Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“ Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung
- Der Tod im Amt: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“ § 26 Landesreisekostengesetz NRW
- Der Wertsack: „Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“ § 49 der Allgemeinen Dienstanordnung der Deutschen Bundespost
- Bienenschwarm verfolgen: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.“ §961 BGB
- Brennen des Schlußlichts: „Der Radfahrer muß das Brennen des Schlußlichts während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können.“ Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung vom 24.08.1953, §67, Abs.3
- nukleare Explosion: „Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Paragraph 307 Strafgesetzbuch
- Personalrat: „Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“ Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen
- einmalige Zahlung: „Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.“ Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen
- dauernde Berufsunfähigkeit: „Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als ‚dauernde Berufsunfähigkeit‘ im Sinne von ? 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.“ Bundessteuerblatt
- Alter des Kindes: „Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.“ Bundesanstalt für Arbeit
- Eheschließung: „1. Eine Ehe ist nicht gültig, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand. Oder 2. Ein Ehegatte nicht wusste, dass es sich um eine Eheschließung handelt.“ Paragraph 314 Absatz 2 BGB
- Das Leben des Brian: „An den stillen Feiertagen wie am Karfreitag, sind Filme wie „Das Leben des Brian“ von Monthy Python verboten sind und dürfen nicht öffentlich ausgestrahlt werden.“ § 6 des Feiertagsgesetzes NRW
- Landesseilbahngesetz in Mecklenburg-Vorpommern: „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Seilbahngesetz, indem alles rund um Seilbahnen geregelt wird. Nur dumm, dass es in ganz Mecklenburg-Vorpommern gar keine Seilbahn gibt.“ Landesseilbahngesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Besichtigung von Toten: „Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.“ Strafprozessordnung § 87 Abs. 3
- Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger: „Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde ist, wer in dieser Gemeinde ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.“ § 21 Abs. 1 NDSGO
- Grenzstein: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.“ § 919 Abs. 1 BGB
- Gereimtes Recht: „Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.“ § 923 Abs. 3 BGB
- Tanzverbot: „Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten: öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ § 8 des Feiertagsgesetzes
- Schwimmen verboten: „Man darf ohne Erlaubnis nicht in Abwasserkanälen schwimmen.“ § 27 Abs. 6 StVO
- Wohnraum schaffen: „Wohnungsbau ist das Schaffen von Wohnraum durch Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen selbstständigen Gebäude geschaffen wird.“ § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes
- Nicht ist nichtig: „Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.“ § 118 BGB
- ein kleines Missgeschick: Ein Blick in § 58 des Fünften Sozialgesetzbuchs zeigt: „(1) (weggefallen). (2) (weggefallen). (3) (weggefallen). (4) (weggefallen). § 58 des Fünften Sozialgesetzbuchs, diese Vorschrift gilt bis heute
- baumfrei: „Ein Fußballfeld in Deutschland muss baumfrei sein.“ Jenaer Regeln 1896
Kuriose Abkürzung aus deutschen Gesetzen
- InstallateurHeizungsbauerMstrV: „Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk“
- BDGBIBBBMinBFAnO: „Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei dem bundesunmittelbaren Bundesinstitut für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“
- SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG: „Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens vom 11. Dezember 1986“
Wortungetüme aus deutschen Gesetzen
- Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungs-gesetz (63 Buchstaben)
- Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz (53 Buchstaben)
- Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung (55 Buchstaben)
- Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs-verordnung (67 Buchstaben)
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